Seminarförderungshöhe | Drucken |

Bundesland

max. Förderung

Antrag durch


Baden-Württemberg
50% der zuwendungsfähigen Kosten
Veranstallter

Bayern



Berlin



Brandenburg



Bremen



Hamburg
750 ,- pro Person
Teilnehmer

Hessen



Mecklenburg Vorpommern



Niedersachsen
5000 ,- pro Unternehmen pro Jahr
Teilnehmer
Nordrhein-Westfalen
500 ,- pro Person
Teilnehmer
Rheinland-Pfalz



Saarland



Sachsen
80% der zuwendungsfähigen KostenTeilnehmer
Sachsen-Anhalt
70% der zuwendungsfähigen KostenTeilnehmer
Schleswig-Holstein
4000 ,- pro Seminar
Teilnehmer
Thüringen












Hinweis: Bitte entnehmen Sie die jeweilige Förderung der Seminarförderungsübersicht. Bitte beachten Sie hierbei die jeweilige Beantragung.

   

"Unterstützt durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds."