Seminarförderung beantragen | Drucken |

Wie müssen Sie vorgehen, um Fördergelder für eine Seminarteilnahme zu beantragen:

  1. Melden Sie sich zu dem Kurs, den Sie besuchen möchten, erst an, nachdem das Förderverfahren abgeschlossen ist. Eine Anmeldung zum Kurs vor Ende des Förderverfahrens schliesst in den meisten Fällen eine Förderung aus.
  2. Sie  können sich aber schon vor abgeschlossenem Förderverfahren einen Teilnehmerplatz bei der TEDIC GmbH RESERVIEREN lassen, unter der Voraussetzung, dass die TEDIC GmbH folgende Erklärung von Ihnen unterschrieben bestätigt:

    1. "Ich melde mich für die Weiterbildung ____________ von ____ bis ____ vorbehaltlich der Zusage auf eine ESF-Förderung an und reserviere mir hiermit den Platz für die oben genannte Weiterbildung. Sofern keine ESF-Förderung gewährt wird, besteht das Recht zum Rücktritt."

  3. Setzen Sie sich rechtszeitig (mind. 6 Wochen vor Kursbeginn) mit der für die Abwicklung des Förderverfahrens beauftragten Institution in Verbindung. Ausführliche Informationen über die Umsetzung des Förderprogramms, über Ansprechpartner und über die geltenden Förderbedingungen erhalten Sie auf der jeweiligen Homepage (siehe Name des Förderprogramms / Kontakt in Übersichtstabelle).


  4. Hier finden Sie im Download-Bereich auch die Antragsformulare, die Sie bitte vollständig ausfüllen und an die mit der Abwicklung des Förderverfahrens zuständigen Institution abschicken.
  5. Die Institution schickt Ihnen einen Bewilligungsbescheid und stimmt Ihrem Förderantrag zu oder auch nicht.
  6. Sie melden sich zum Seminar bei der TEDIC GmbH an.
  7. Sie erhalten die Rechnung von der TEDIC GmbH.
  8. Sie nehmen an der Weiterbildung bis zum vorgesehenen Ende teil.
  9. Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung oder ein Abschlusszertifikat von der TEDIC GmbH.
  10. Sie reichen die notwendigen Unterlagen (siehe Förderbedingungen) bei der Institution oder bei der TEDIC GmbH (abhängig vom Förderprogramm) ein.
  11. Die Institution zahlt Ihnen bzw. der TEDIC GmbH (abhängig vom Förderprogramm) die Fördermittel aus.


Förderung in Baden-Württemberg (Beantragung durch Veranstallter):

  1. Einen Antrag auf einen Zuschuss kann nur der Kursveranstalter (TEDIC GmbH) - nicht der Teilnehmende selbst - stellen.
  2. Wenn Sie an einer Fortbildung teilnehmen wollen, dann fragen Sie bitte rechtzeitig (mind. 2 Wochen vor Kursbeginn) bei der TEDIC GmbH, Ansprechperson Herr Klaus Nonnenprediger (Tel.: 05136/97357-11), nach und informieren sich über Fördermöglichkeiten und deren Voraussetzungen.