Seminarförderungsübersicht



Seminarangebot

Name des Förderprogramms / Kontakt

 

Hinweis

 

 
MEDDIC I
MEDDIC II
MEDDIC VL
MEDDIC ROI




Baden-Württemberg




alt
Fachkurse

-

Bayern





Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung



Berlin





-



Brandenburg





Bildungsscheck



Bremen





Wettberwerb Fachkräfteinitiative 2010



Hamburg

Weiterbildungsbonus

alt

Hessen





Qualifizierungsscheck



Mecklenburg Vorpommern





Bildungsscheck



Niedersachsen

IWIN



Nordrhein Westfalen

Bildungsscheck



Rheinland-Pfalz





Qualischeck



Saarland





Lernziel Produktivität



Sachsen

Förderung betrieblicher Weiterbildung



Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt Weiterbildung



Schleswig-Holstein

Zukunftsprogramm Arbeit



Thüringen





Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen
























 
Seminarförderung beantragen

Wie müssen Sie vorgehen, um Fördergelder für eine Seminarteilnahme zu beantragen:

  1. Melden Sie sich zu dem Kurs, den Sie besuchen möchten, erst an, nachdem das Förderverfahren abgeschlossen ist. Eine Anmeldung zum Kurs vor Ende des Förderverfahrens schliesst in den meisten Fällen eine Förderung aus.
  2. Sie  können sich aber schon vor abgeschlossenem Förderverfahren einen Teilnehmerplatz bei der TEDIC GmbH RESERVIEREN lassen, unter der Voraussetzung, dass die TEDIC GmbH folgende Erklärung von Ihnen unterschrieben bestätigt:

    1. "Ich melde mich für die Weiterbildung ____________ von ____ bis ____ vorbehaltlich der Zusage auf eine ESF-Förderung an und reserviere mir hiermit den Platz für die oben genannte Weiterbildung. Sofern keine ESF-Förderung gewährt wird, besteht das Recht zum Rücktritt."

  3. Setzen Sie sich rechtszeitig (mind. 6 Wochen vor Kursbeginn) mit der für die Abwicklung des Förderverfahrens beauftragten Institution in Verbindung. Ausführliche Informationen über die Umsetzung des Förderprogramms, über Ansprechpartner und über die geltenden Förderbedingungen erhalten Sie auf der jeweiligen Homepage (siehe Name des Förderprogramms / Kontakt in Übersichtstabelle).


 
Seminarförderungshöhe

Bundesland

max. Förderung

Antrag durch


Baden-Württemberg
50% der zuwendungsfähigen Kosten
Veranstallter

Bayern



Berlin



Brandenburg



Bremen



Hamburg
750 ,- pro Person
Teilnehmer

Hessen



Mecklenburg Vorpommern



Niedersachsen
5000 ,- pro Unternehmen pro Jahr
Teilnehmer
Nordrhein-Westfalen
500 ,- pro Person
Teilnehmer
Rheinland-Pfalz



Saarland



Sachsen
80% der zuwendungsfähigen KostenTeilnehmer
Sachsen-Anhalt
70% der zuwendungsfähigen KostenTeilnehmer
Schleswig-Holstein
4000 ,- pro Seminar
Teilnehmer
Thüringen












Hinweis: Bitte entnehmen Sie die jeweilige Förderung der Seminarförderungsübersicht. Bitte beachten Sie hierbei die jeweilige Beantragung.

   

"Unterstützt durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds."